Logo und Leistungen der Kanzlei Walter König: Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand

Wirtschaftsprüfung

freiwillige und gesetzliche Jahresabschlussprüfungen für:

Unternehmen aller Rechtsformen

Stiftungen


Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung Sonderprüfungen, z.B.

Due Diligence

Gründungsprüfung

Umwandlungsprüfung

Sanierungsprüfung

Unterschlagungsprüfung

Überschuldungsprüfung


Unternehmensbewertungen

EW-Verfahren, DCF-Verfahren
Wirtschaftsprüfung


Erfolgreiche Teilnahme am System der Qualitätskontrolle, bescheinigt am 11.08.2005

IAS/IFRS Accountant Universität Augsburg Zertifikat vom 25.03.2006

Zitat: Das Testat eines Wirtschaftsprüfers ist nicht nur im gesetzlich vorgeschriebenen Fall erforderlich; es schafft Vertrauen bei Ihren Finanzpartnern bei freiwilligen Prüfungen und steigert damit Ihre Kreditwürdigkeit.